Dein E-Scooter hat noch keine Straßenzulassung?
Kein Problem, besuche uns und wir helfen dir gerne weiter.
Jeder E-Scooter mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h oder weniger (und einer maximalen Motorleistung von 600 Watt) wird derzeit als E-Bike klassifiziert.
Das heißt, dass es gesetzlich erlaubt ist, einen E-Scooter auf öffentlichen Straßen und Fahrradwegen (und überall sonst, wo Fahrräder erlaubt sind) ohne Kennzeichen und ohne Führerschein zu fahren.
Um die Definition als E-Bike rechtlich zu erfüllen, braucht man allerdings noch Reflektoren:
- Einen weißen vorne
- Zwei seitlich (orange)
- und einen roten hinten (diese dürfen auch in den Scheinwerfer oder das Rücklicht integriert sein)
Dann kann der Roller auf der Straße gefahren werden.
Es ist allerdings noch wichtig zu erwähnen, dass auf Bürgersteigen in Österreich kein motorisiertes Fahrzeug erlaubt ist.
